Über 13.000 Menschen in Deutschland sind freiberuflich als rechtliche Betreuer tätig. Sie übernehmen Verantwortung für Menschen, die nur eingeschränkt am Rechtsverkehr teilnehmen können und verschaffen ihnen dadurch Zugang zu den Hilfen, die ihnen von Rechts wegen zustehen. Ohne eine rechtliche Betreuung würden diese Menschen sich selbst überlassen oder fremdbestimmt.
Arbeiten Sie gerne unabhängig? Finden Sie die Schnittstelle zwischen Rechtsberatung und der Begegnung mit beeinträchtigten Menschen spannend? Als rechtliche Betreuerin kennen Sie den Menschen hinter dem Aktendeckel! Als rechtlicher Betreuer gucken Sie hinter die Kulissen! Die Behörden und Gerichte suchen nach engagierten Betreuern. Nutzen Sie Ihre Chance zum Einstieg in einen facettenreichen und spannenden Beruf!
Rechtliche Betreuer sind die Interessenvertreter für Menschen, die durch eine Krankheit oder Behinderung beeinträchtigt sind. Sie werden auf Vorschlag der Betreuungsbehörden von den Betreuungsgerichten bestellt und bekommen bestimmte Aufgaben übertragen. Typische Aufgaben sind die Vermögenssorge, die Wohnungsangelegenheiten oder die Gesundheitssorge. Rechtliche Betreuer können die Betreuten in den Aufgabenbereichen vertreten; also zum Beispiel einen Pflegevertrag abschließen. Die Partner von Betreuten – Banken, Ärzte, Pflegedienste oder Vermieter – können sich darauf verlassen, dass die Erklärungen, die Betreuer für die Betreuten abgeben, wirksam sind.
Da die meisten Betreuten wenig Geld haben, besteht eine Kernaufgabe von Betreuern häufig darin, Sozialleistungen, wie zum Beispiel Bürgergeld zu beantragen. Da betreute Menschen häufig krank und pflegebedürftig sind, geht es oft darum, die Pflege und die ärztliche Versorgung zu organisieren.
Der Beruf ist aber sehr facettenreich und anspruchsvoll. Bei vermögenden Betreuten kann es darum gehen, Immobilien zu verwalten oder Steuererklärungen abzugeben. Wegen dieser Vielfältigkeit des Berufs kann es sinnvoll sein, sich zu spezialisieren. Solche Spezialisierungen können sich aus Fremdsprachenkenntnissen oder Kenntnissen aus anderen Berufen ergeben.
Betreuer richten sich bei ihrem Handeln nach den Wünschen und dem Willen der betreuten Menschen und besuchen diese regelmäßig. Der persönliche Kontakt ist oft entscheidend, um herauszufinden, was eine Person will. Nur in seltenen Ausnahmefällen können Betreuer gegen den Willen der Betreuten handeln, aber auch nur, um die Betreuten vor erheblichen Schäden zu schützen. Eine große Herausforderung in dem Beruf besteht also darin, die Grenze zu erkennen, ab der ausnahmsweise zum Schutz der betreuten Person gehandelt werden muss.
Betreuer stehen an der Seite der Betreuten und achten zusammen mit den Betreuungsgerichten darauf, dass diese möglichst selbstbestimmt handeln. Daher versuchen Betreuer die Betreuten zu motivieren, wieder mehr Verantwortung für sich zu übernehmen. In diesen Fällen achten Betreuer darauf, ob die Aufgaben auch tatsächlich von den Betreuten bewältigt werden.
Über 80 % der rechtlichen Betreuer sind freiberuflich tätig. Seit 2023 gibt es für sie eine Berufszulassung. Berufsbetreuer müssen sich bei der Betreuungsbehörde registrieren lassen und ihre fachliche Eignung nachweisen. Mindestvoraussetzung hierfür ist der erfolgreiche Abschluss eines Sachkundelehrgangs, der 270 Zeitstunden umfasst. In dem Lehrgang werden Kenntnisse über das Betreuungs- und Sozialrecht sowie die Gesprächsführung mit beeinträchtigten Menschen vermittelt. Wer ein Studium oder eine Berufsausbildung abgeschlossen hat, kann auch dadurch seine Sachkunde ganz oder teilweise nachweisen. Das gilt insbesondere für die Studiengänge Jura, soziale Arbeit und Sozialpädagogik.
Die persönliche Eignung wird von der Betreuungsbehörde in einem persönlichen Gespräch festgestellt. Außerdem setzt die Registrierung die Vorlage eines Führungszeugnisses, einer Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis und den Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung voraus.
Unabhängig von der Registrierung sollte der Berufseinstieg gut vorbereitet werden. Wer den Beruf in Vollzeit ausüben möchte, benötigt ungefähr 40 Betreuungen, um seinen Lebensunterhalt bestreiten und die laufenden Kosten decken zu können. Es empfiehlt sich also, Kontakte zu mehreren Betreuungsbehörden und Betreuungsgerichten aufzubauen. Da der Wille einer betreuten Person bei der Betreuerauswahl eine zentrale Rolle spielt und Betreuer eine Betreuung auch ablehnen können, sollten sich Betreuer darum bemühen, die betreute Person vor der Betreuerbestellung persönlich kennenzulernen. Dies kann dazu führen, dass die betreute Person der Betreuungsbehörde bereits eine bestimmte Person vorschlagen kann, von der sie betreut werden möchte.
Das Betreuungsrecht ist zum 01.01.2023 reformiert und dadurch die rechtliche Betreuung aufgewertet worden. Ziel der Reform ist die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der betreuten Menschen und die Steigerung der Qualität in der rechtlichen Betreuung durch die Einführung einer Berufszulassung.
Maßstab für das Handeln rechtlicher Betreuer sind weiterhin der Wunsch und Wille der betreuten Person. Dieser Leitgendanke zieht sich wie ein roter Fanden durch das gesamte Gesetz. Die Erwartungshaltung in der Gesellschaftund die Vorstellungen von Angehörigen, wie man zu leben hat, spielen für das Handeln von Betreuern keine Rolle. Daher setzen Betreuer grundsätzlich auch unvernünftige und für sie nicht nachvollziehbare Entscheidungen der Betreuten um, solange dies zumutbar und rechtlich zulässig ist.
Außerdem soll durch die Reform erreicht werden, dass eine Betreuung nur angeordnet wird, wenn dies erforderlich ist. In der Praxis kam es in der Vergangenheit häufig zu übereilten Betreuungsanordnungen. Nunmehr ist von den Behörden und Gerichten gründlich zu prüfen, ob eine andere Form der Unterstützung gefunden werden kann. Damit können sich rechtliche Betreuer zukünftig auf das Wesentliche konzentrieren, nämlich die Rechtsbesorgung für die Betreuten. Tatsächliche Hilfeleistungen - wie zum Beispiel die Pflege, Arztbesuche oder die Begleitung zu Behördengängen - sind von Betreuern grundsätzlich nur zu organisieren.
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